Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Freizeitanlagen, die Errichtung wie Unterhaltung von Test- und Schulungszentren und Verkaufshops für Hygieneartikel sowie der Handel mit Textilien, Werbeartikel und sonstigen Waren aller Art - soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist - sowie die Unternehmens- und Personalberatung nebst Projekt- und Veranstaltungsmanagement.