Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Vewalten von Beteiligungen aller Art, insbesondere an Immobiliengesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Außerdem die Führung der Geschäfte und die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei Personengesellschaften.
Genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere erlaubnispflichtige Geschäfte gemäß § 34c GewO werden nicht getätigt.