Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von unabhängigen Filmprojekten, insbesondere in der Hansestadt Lübeck und des Landes Schleswig-Holstein. Die Gesellschaft fördert damit die kulturelle kreative Auseinandersetzung mit Film als Kunstform und stärkt das Land als Filmregion. Mit der Entscheidung der Projektauswahl unter gesellschaftlich relevanten Gesichtspunkten, der Absicht mit Sehgewohnheiten zu brechen, mit einer gleichgestellten Team- und Cast-Besetzung und mit der Ausgestaltung der Verträge in gendersensibler Sprache, soll die Gesellschaft vor und hinter der Kamera zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter beitragen und damit der Sichtbarmachung einer diversen Gesellschaft dienen. Hierfür stellt die Gesellschaft (film-) technische Geräte, geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung und übernimmt darüber hinaus die organisatorische und technische Planung und Umsetzung von Filmproduktionen.