Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Haben, Halten und die Verwaltung von Beteiligungen, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handeslgesellschaften und anderen Unternehmungen sowie die konzeptionelle Beratung, das strategische sowie operative Management für Unternehmen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, insbesondere in den Bereichen der Altenhilfe.