Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Anlage und Pflege von Gewässern und Böschungen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen. Sie kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.