Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten, der Kauf und Verkauf und das Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere Mehrheitsbeteiligungen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Anlage in Wertpapieren und Immobilien.