Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Leistungen auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege nach § 92 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V sowie des Verzeichnisses verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege, Leistungen zur Versorgung der Versicherten mit Haushaltshilfe gemäß § 38 Abs. 1 und 2 SGB V und § 24h SGB V sowie Pflegeleistungen auf Grundlage des SGB XI.