Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Vermittlung von Immobilien an Makler zur Weitervermarktung, der Erwerb, die Aufbereitung (durch Subuntemehmer) und der anschließende Verkauf von Immobilien (Fix & Flip), die Betreuung und
Verwaltung von Wohneigentum, insbesondere Erstellung von Nebenkostenabrechnungen sowie Betreuung bei Mieterwechsel, die Planung von Umbauten und Durchführung der Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sowohl durch eigene Mitarbeiter als auch durch Subunternehmer sowie die Ausführung von Garten- und Landschaftsbauarbeiten.