Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Vermögensverwaltung durch Gründung, Mehrheitsbeteiligung und Veräußerung von Unternehmen, die Übernahme der Geschäftsführung und die Vertretung, insbesondere bei Kommanditgesellschaften sowie sämtlich damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.