Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Vermögen und Beteiligungen sowie alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Deren Gegenstand ist ferner, erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34 c GewO aufzunehmen, sofern ihr dafür erforderliche behördliche Genehmigung erteilt worden ist.