Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die langfristige Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft kann in diesem Rahmen in Vermögensobjekte im In- und Ausland, u.a. in Immobilien und Gesellschaftsbeteiligungen investieren, die Vermögensobjekte halten und verwalten sowie die Vermögensobjekte wieder veräußern. Ausgenommen sind genehmigungs-pflichtige Geschäfte. u.a auch nach dem KWG.