Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere Beteiligungen an Gesellschaften im Bereich der ambulanten Wundversorgung) sowie Erbringung von Dienstleistungen aller Art (z.B. administrativer, finanzieller, kaufmännischer oder technischer Art) gegenüber unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften