Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen jeglicher Art und sonstiger Vermögensanlagen im In- und Ausland sowie die Ausübung und Ausführung der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei Beteiligungsgesellschaften sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.