Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung eigener Grundstücke und Immobilien sowie deren Kauf und Verkauf im Rahmen der Vermögensumschichtung (kein gewerblicher Grundstückshandel). Darüber hinaus die Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Dividenden zu vereinnahmen sowie Geschäftsanteile anderer Kapitalgesellschaften zu erwerben und zu veräußern. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Unternehmen zu gründen und zu betreiben.