Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Übernahme von Wohnungseigentumsverwaltungen gemäß den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und Mietverwaltung von Wohnimmobilien und Gewerbeeinheiten
(2) Vermittlung von Abschlüssen bzw. Nachweisen der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, von Mietverträgen über Wohnräume und gewerbliche Räume sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte