Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung über, der Handel mit und die Montage von Kommunikations-, IT-, Alarm- und Steueranlagen und -geräten, sowie damit in Verbindung stehende Systeme, wobei vollhandwerkliche Tätigkeiten nur im Rahmen der handwerksrechtlichen Unerheblichkeitsgrenze ausgeübt wird oder die Erlaubnis der Handwerkskammer vorliegt.