Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an Kapital- und Personengesellschaften sowie der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien. Darüber hinaus die Beratung und Schulung zu Themen der Unternehmensführung, der Unternehmens- und Organisationsentwicklung, des IT-Managements, der Digitalisierung, der digitalen Transformation, der Prozess- und Produktinnovation im Bereich digitaler Geschäftsmodelle, der Begleitung von Unternehmen im Rahmen von Beiratsfunktionen sowie die Vermittlung von Führungskräften und Fachexperten in den genannten Bereichen.