Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann einem, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Sie kann zudem bestimmen, dass eine Vertretung nur gemeinschaftlich möglich ist unter Beteiligung eines ausdrücklich bezeichneten Geschäftsführers.
mit der Befugnis die Gesellschaft gemeinsam mit dem Geschäftsführer Friedrich Brandt zu vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft gemeinsam mit dem Geschäftsführer Friedrich Brandt zu vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft gemeinsam mit dem Geschäftsführer Holger Gerwin oder Lars Debbert zu vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben von Projektentwicklung im Bereich Immobilien und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, Kauf von Grundstücken, Neu- oder Umbau von Wohn- und Gewerberaum, Bewirtschaftung, Vermietung, Erweiterung- oder Umbau und der Verkauf sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Immobilien, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist