Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschlus von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapialanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen, sowie die Unternehmensberatung im Bereich Marketing, Vertrieb und Finanzwirtschaft.