Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Kfz-Werkstatt für Fahrzeuge aller Art sowie der An- und Verkauf von Fahrzeugen aller Art.
Die Gesellschaft kann alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte und Dienstleistungen vornehmen.
Sie kann Zweigniederlassungen gründen, andere Unternehmen erwerben oder sich an diesen beteiligen.