Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist auf die Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft beschränkt. Hierzu gehören insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die langfristige Vermietung von Grundeigentum. Die Gesellschaft kann sich auf verwand-ten Gebieten betätigen und alle Geschäfte durchführen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in Zusammenhang stehen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Beteiligungsunternehmen zu erwerben, sich an solchen in jeder Form (auch geschäftsführend) zu beteiligen und überhaupt alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Errichtung oder Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich erscheinen, sofern es nicht zu einer gewerblichen Infektion der Gesellschaft führt. Sie ist in ihrer Tätigkeit nicht auf das Inland beschränkt.