Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle mit der See-, Fluß- und Hochseeschiffahrt sowie der Binnenschiffahrt im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehenden Transport- und Handelsgeschäfte, einschließlich der Vertretung von Schifffahrtsgesellschaften, Reedereien und Reedern. Die Gesellschaft kann Niederlassungen im In- und Ausland gründen und sich an anderen Unternehmen beteiligen.