Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Entwicklung, der Vertrieb und das Betreiben von Software aller Art (z.B. Online-Plattformen, Apps, Onlineshops, Computerprogramme) sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, des weiteren der Betrieb, der Vertrieb und die Entwicklung einer Versteigerungsplattform für Immobilien und Grundstücke aller Art sowie alle damit verbundenen Tägikeiten, zu deren Durchführung eine Genehmigung nach § 34c GewO nicht erforderlich ist