Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Installation, Konfirguration und Wartung von Geräten der Informationstechnologie und Telekommunikation sowie Software und Netzwerken und damit zusammenhängende Beratungsleistungen, ferner der Handel mit Geräten der Informationstechnologie, Unterhaltenselektronik und Telekommunikation sowie mit Zubehör, Verbrauchsmaterial und Ersatzteilen für diese Geräte.