Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz oder neben der Verwaltung eigenen Grundbesitzes die Verwaltung/Nutzung eigenes Kapitalvermögens, der An- und Verkauf, die Bebauung bzw. Fertigstellung von Bauten aller Art, auch gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung von Grundstücken sowie sämtlich damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.