Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung sowie An- und Verkauf von Immobilien, Verwaltung und Vermietung eigener und fremder Immobilien, Bauleitung für eigene und fremde Immobilien, Beteiligung und Konzeptionierung, Planung und Erbauung eigener und fremder Wohn- und Gewerbeimmobilien, Vermittlung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Errichtung und der Vertrieb von Eigenheimen und Wohnbauten und sonstigen Bauobjekten als Baubetreuer und Bauträger sowie die Erbringung von Baudienstleistungen.