Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Güterverkehr sowie Logistikdienstleistung aller Art (Lagerdienst, Reinigung von Maschinen und Fahrzeugen); An- und Verkauf von erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere von PKW und LKW sowie Reifen; Vermietung von Fahrzeugen und Baumaschinen sowie Zubehör und Überlassung von Fahrpersonal