Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung sowie die Erbringung von Geschäftsführungs-, Management- und Beratungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen für Tochter- und Beteiligungsunternehmen und Dritte. Weiterer Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Bewirtschaftung, die Veräußerung von Immobilien sowie die Vermakelung von Immobilien gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 GewO und der Handel mit Waren aller Art. Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten und Dienstleistungen, für die eine besondere Genehmigung erforderlich ist, soweit diese Genehmigung nicht vorliegt.