Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind
a) Dienstleistungen aller Art, insbesondere in den Bereichen Spedition und Logistik,
b) die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen im Bereich Tiefbau, einschließlich der Verlegung von Kabeln und Leitungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige Unternehmen zu errichten, bestehende zu erwerben oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder deren Geschäftsführung und Vertretung zu übernehmen sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.
Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine entsprechende Erlaubnis vorliegt.