Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin bei zu gründenden Kommanditgesellschaften, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung der Unternehmenszwecke der noch zu gründenden Kommanditgesellschaften innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.