Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von Unternehmungen - Personalentwicklung sowie der Hygiene - Arbeitsschutz - Brandschutz - Qualitätsmanagement - sowie der Verleih und Verkauf von Veranstaltungs- und Medientechnik, Spezialeffekten sowie die Planung und Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art inklusive des Erstellens von Konzepten und sämtlichen mit den oben genannten Unternehmensgegenständen im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen/Vermietungen und der Handel mit Waren, die hiermit im Zusammenhang stehen.