Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin und die Übernahme der persönlichen Haftung von Kommanditgesellschaften (Komplementärin) sowie Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, soweit hierzu keine behördlichen Genehmigungen notwendig sind; ferner der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen.