Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Unterhaltung eines Sozialkaufhauses. Zweck der Gesellschaft ist die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit, und nicht zu Zwecken des Erwerbs, ausgeübte Sorge für notleidende oder gefährdete Mitmenschen.
Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch das Angebot von gebrauchten und/oder gespendeten Waren. Das Sozialkaufhaus soll in der Regel eine Einkaufsmöglichkeit für erschwingliche Waren bieten.