Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft betreibt die Herstellung, den Vertrieb und den Handel von Keramik-Gegenständen sowie die Entwicklung und das Design von Keramikprodukten. Sie kann alle Geschäfte tätigen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen, einschließlich der Beteiligung an anderen Unternehmen und der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Keramik.