Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Elektroarbeiten aller Art sowie alle damit einhergehenden Dienstleistungen mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Dienstleistungen, die Beteiligungen an nicht erflaubnispflichtigen in- und ausländischen Unternehmen sowie die Gründung von Tochterunternehmen und die Errichtung von Niederlassungen im In- und Ausland.