Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation und der Informationstechnologie für Unternehmen und öffentliche Organisationen sowie für Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Institutionen der Rechtspflege. Dazu gehören u.a. Auditierungen und Expertenbewertungen von Prozessen, Systemen, Projekten und Entwicklungen, die Durchführung von Audits und die Erstellung von Sachverständigengutachten, sowie risikominimierende Dienstleistungen und faktenbasierte Schlichtung von Streitfällen, ferner alle vergleichbaren Tätigkeiten.