Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben und der Vertrieb eines Karriere-Online-Portals, sowie Handel mit Informationen und der Vertrieb von Dienstleistungen im gesamten Bereich Personal- und Karrieremanagement. Dies umfasst auch die Konzeptionierung, die Entwicklung, die Erstellung, die Anpassung, die Pflege, die Bereitschaft und den nationalen/internationalen Vertrieb von Onlineportalen zur interaktiven Ausstattung mit den notwenigen Human Resources auf der einen Seite, sowie von Arbeits- und Karrieremöglichkeiten Suchenden auf der anderen Seite. Ferner von softwaregestützten Lösungen und Produkten für den Einsatz im Bereich Personalbeschaffung einschließlich solcher Lösungen und Produkte, die es Job-Suchenden und Job-Anbietern ermöglichen, eigene, interne oder extern gehostete Online-Karriereseiten bereitzustellen und zu nutzen. Auch die Personalvermittlung und Headhunting können möglich sein.