Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien sowie alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und Tätigkeiten, ebenso das Errichten bzw. die Sanierung oder Renovierung von privaten und gewerblichen Immobilien, der Handel, Groß- und Außenhandel (Inland/Import/Export) mit Waren aller Art sowie Transporte, Logistik, Lagerhaltung und Zollabfertigung jeglicher Art als Dienstleistung. Ausgenommen hiervon sind jedoch erlaubnispflichtige Geschäftstätigkeiten (§ 34 c GewO, § 32 KWG u.a.), solange eine solche Erlaubnis nicht vorliegt.