Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung eigenen und fremden Vermögens soweit dies keiner behördlichen Genehmigung oder Zulassung bedarf, namentlich Erwerb, Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen mit geschäftlichem Schwerpunkt in Deutschland, der Schweiz und Österreich sowie die entgeltliche Erbringung von Managementdienstleistungen an bestehende sowie künftige Tochtergesellschaften