Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, insbesondere die Übernahme der Rechtsstellung des Komplementärs bei der Norddeutsche Holz GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden oder ihn fördernden Maßnahmen zu treffen, insbesondere andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben, zu vertreten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.