Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
- die allgemeine und strategische Unternehmensberatung und Unterstützung zu externen und internen Erfordernissen bis hin zur Übernahme der beauftragten Funktionen im Bereich Datenschutz, lnformationssicherheit, Compliance und Geldwäscheprävention;
- der Onlinehandel von Waren aller Art für den Privatgebrauch und täglichen Bedarf;
- die Unterstützung von Unternehmen und Privatpersonen im Bereich IT-Revision;
- die Verwaltung und die Anlage des firmeneigenen Vermögens;
- der Kauf, der Bau, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien.