Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bei mehreren Geschäftsführers kann jeder von ihnen von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Alleinvertretungsrecht kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Arbeiten aller Art des Elektro-Gewerbes, insbesondere Errichtung, Wartung und die Installierung von Licht-, Kraft- und verkehrstechnischen Anlagen, der Handel mit Elektrogeräten aller Art sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen und beweglichem Vermögen aller Art. Die Gesellschaft darf ferner alles unternehmen, was den Gesellschaftszweck fördert. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Firmen zu erwerben, sich an solchen Firmen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften zu gründen. Weiter das Verlegen von Erdkabeln und die Vornahme damit unmittelbar und mittelbar im Zusammenhang stehender Arbeiten.