Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Vermietung, Kauf, Verkauf, Planen, Bauen und Verwaltung von Immobilien, Erschließung, Aufarbeitung und Bebauung von eigenen und fremden Grundstücken mit Wohn- und Gewerbebauten, der Vertrieb und die Vermittlung von unbebautem und bebautem Grundbesitz, Objektbetreuung, Hausmeisterdienste sowie die Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäften, die unmittelbar zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen; ferner die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen