Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht, die den Gegenstand des Unternehmens bilden:
a) Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere durch Schaffung und Erhaltung von Möglichkeiten zur Kinderbetreuung und deren pädagogischer Weiterentwicklung;
b) Trägerschaft und Betrieb von Kindertagesstätten und sonstigen Einrichtungen zur Kinderbetreuung;
c) Förderung von Erziehungskompetenz im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen einschließlich der Förderung von Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kindertagesstätten und deren Trägern;
d) die Förderung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen auf den genannten Gebieten.