Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Vornahme von Dienstleistungen am Bau einschließlich der Projektentwicklung, Projektierung, Beratung und Bauregie, die Erbringung von Bauleistungen im Bereich Heizungsbau und von nicht zulassungspflichtigen Bauleistungen, von Hausmeisterdiensten sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Baustoffen und die Durchführung von Transport- und Kurierfahrten