Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, Immobilien, Grundstücken und Grundbesitz sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und fremder Immobilien und Grundbesitz sowie anderer Vermögenswerte im In- und Ausland, ausgenommen erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, soweit nicht eine gesonderte Erlaubnis vorliegt. Darüber hinaus kann die Gesellschaft zusätzliche Management-, Consulting- und weitere Dienstleitungen aller Art für Beteiligungsunternehmen und für Dritte, auch gegen Entgelt, anbieten, soweit die Erbringung der Dienstleistungen nicht der Erlaubnis bedarf. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern.