Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Maschinenbau und Produktion von Baugeräten, Baumaschinen und Werkzeugen, Handel mit Baumaschinen, Vermietung von Baumaschinen mit und ohne Personal und deren Reparatur und Service, Handel und Vermietung von Fahrzeugen mit und ohne Personal sowie deren Reparatur und Service, Vorführung und Einsatz von Baumaschinen auf Baustellen mit und ohne Personal, Aufbereitung und Recycling von Ölen aus Baumaschinen und Fahrzeugen, Aufbereitung und Recycling von Bohrsuspensionen und Bau-Stoffen, Rohrvortrieb