Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Erhaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, die Bebauung, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen und Grundbesitz in eigenem Namen und für eigene Rechnung sowie die nachhaltige Nutzung durch Vermietung und Verpachtung. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.