Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeit auf dem Gebiet der Elektrotechnik sowie Elektronik, und zwar hinsichtlich der planerischen Gestaltung von Anlagen, deren Anfertigung sowie Installation elektrischer und elektronischer Anlagen, deren Vertrieb sowie die Wartung und Raparatur und allen diesen Zwecken dienende Nebengeschäfte und Tätigkeiten