Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, das Erwerben, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, einschließlich der Bereitstellung von Personalressourcen zur Geschäftsführung, Beratung und Vertretung in anderen Gesellschaften, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften.